Unter Berücksichtigung dieser klaren Ausgangslage (Bericht der Denkmalpflege der Stadt Biel vom 24. Juni 2019 und Bericht der KDP vom 1. Dezember 2023) waren von einem Augenschein keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, weshalb auch im Beschwerdeverfahren aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung darauf verzichtet werden konnte. Aufgrund der in den Unterlagen vorhandenen Bilder39 konnte sich die BVD einen ausreichenden Eindruck verschaffen, zumal öffentlich zugängliche Informationsquellen (insbesondere Google Street View) diesen Eindruck abgerundet und bestätigt haben. 10. Kosten