Mit dem Einholen des Berichts der KDP vom 1. Dezember 2023 wurde dieser Antrag teilweise erfüllt. Zudem lag mit dem Bericht der Denkmalpflege der Stadt Biel vom 24. Juni 2019 bereits ein fundiertes Gutachten betreffend die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Ortsbild und den Denkmalschutz vor. Dieses Gutachten wird durch den Bericht der KDP vom 1. Dezember 2023 als ausreichend erachtet und im Ergebnis bestätigt. Von der Einholung weiterer Gutachten waren unter diesen Umständen keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, zumal die KDP in ihrem Bericht vom 1. Dezember 2023 kein Gutachten einer eidgenössischen Kommission nach Art. 25 Abs. 1 NHG gefordert hat.