16/20 BVD 110/2020/203 Auch in dem die Vorinstanz den Beweisanträgen aus der Einsprache (Augenschein, Gutachten zu den Auswirkungen auf das Ortsbild und den Denkmalschutz) weder stattgegeben noch diese formell abgewiesen, sondern schlicht ignoriert habe, sei ihr Gehörsanspruch verletzt worden.