Auf den von den Beschwerdeführenden eingereichten Plänen ist zwar erkennbar, dass die aktuell betriebene Mobilfunkantenne auf dem Gebäude I.________strasse 27 innerhalb des Anlageperimeters von einer der Sendeantennen der Anlage M.________ BE654-1 liegt. Ob umgekehrt aber auch eine der Sendeantennen der Anlage M.________ BE654-1 innerhalb des Anlageperimeters der aktuell betriebenen Mobilfunkantenne auf dem Gebäude I.________strasse 27 liegt, ist nicht erkennbar.