Das OMEN Nr. 5 liegt im bewilligten Standortdatenblatt vom 22. Mai 2019 (Revision: 1.89) auf der damals noch unüberbauten Parzelle Nr. K.________. Diese Parzelle wurde unterdessen mit dem Gebäude I.________strasse 25 überbaut. Gemäss Stellungnahme des AUE vom 30. November 2023 hat dieses neue Gebäude jedoch keinen Einfluss auf die Beurteilung des OMEN Nr. 5, weshalb keine neue Berechnung erforderlich ist. Im Übrigen hat das AUE in seinem Fachbericht vom 3. Juli 2019 für dieses OMEN ohnehin eine Abnahmemessung angeordnet, womit die Einhaltung des Anlagegrenzwerts sichergestellt ist.