Es werde beantragt, die Auflage aus dem Fachbericht vom 3. Juli 2019 entsprechend anzupassen. Die Beschwerdegegnerin zeigt sich in ihrer Stellungnahme vom 13. Februar 2024 mit einer Ergänzung der Auflage aus dem Fachbe- 14/20 BVD 110/2020/203 richt des AUE einverstanden. Dementsprechend wird die angefochtene Baubewilligung in teilweiser Gutheissung der Beschwerde entsprechend angepasst und zusätzlich auch für das OMEN Nr. 6 eine Abnahmemessung angeordnet.