Auch beim OMEN Nr. 6 wurde keine Abnahmemessung angeordnet, obschon der Prognosewert im Standortdatenblatt mit 4.94 V/m über 80 % des Anlagegrenzwerts beträgt. Hinsichtlich diesem OMEN räumt das AUE in seiner Stellungnahme vom 30. November 2023 ein, es könne nicht mehr eruiert werden, weshalb keine Abnahmemessung vorgesehen worden sei. Aus heutiger Sicht sei eine solche angezeigt, da der OMEN sich direkt in der Hauptsenderichtung befinde und in dieser Richtung ein Fenster mit Sicht auf die Antenne aufweise. Es werde beantragt, die Auflage aus dem Fachbericht vom 3. Juli 2019 entsprechend anzupassen.