d) Das AUE hat in seinem Fachbericht vom 3. Juli 2019 an den OMEN 4, 5, L.________weg 43 und I.________strasse 21 eine Abnahmemessung angeordnet. Hinsichtlich der Auswahl dieser OMEN für eine Abnahmemessung führt das AUE in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2020 aus, eine Abnahmemessung sei auch an nicht berechneten Orten möglich. Die zu messenden Orte würden von der Fachstelle Immissionsschutz mit grosser Sorgfalt bestimmt. An Orten, an denen eine Überschreitung des Anlagegrenzwerts praktisch ausgeschlossen werden könne oder wo aus einer früheren Messung ein sehr tiefer Beurteilungswert gefunden worden sei, werde auf eine Messung verzichtet.