möglichen Leistungen erfolgt ist. Mit der Berechnung muss nachgewiesen werden, dass die tatsächlich zu erwartende Strahlenbelastung im Bereich der Grenzwerte liegt, die theoretisch mögliche Strahlenbelastung ist nicht von Interesse. Zwar ist es richtig, dass die Antennen nicht unabänderbar auf die bei der Berechnung berücksichtigen Leistungen beschränkt werden können. Mit dem Qualitätssicherungssystem (QS-System) werden die relevanten Betriebsdaten jedoch mit den bewilligten Betriebsdaten abgeglichen und damit ein bewilligungskonformer Betrieb sichergestellt.28