Diese offensichtlichen Fehler im Fachbericht Immissionsschutz liessen den Schluss zu, dass der Verfasser das Standortdatenblatt nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit geprüft habe. Der Fachbericht sei daher unbrauchbar und die Baubewilligung dürfe sich nicht darauf abstützen. Schliesslich handle es sich bei den Berechnungen in den Zusatzblättern 4a des Standortdatenblatts lediglich um eine rechnerische Prognose mit nicht weiter deklarierter Messungenauigkeit. Um diesen Prognoseungenauigkeiten Rechnung zu tragen, dürften keine Anlagen mit einer berechneten Strahlung an OMEN von über 80% des Anlagegrenzwertes bewilligt werden, was vorliegend der Fall sei.