könnten insbesondere die Antennen Nrn. 7 bis 9 deutlich mehr Sendeleistung als die für die Berechnung angenommenen 200 bzw. 120 W erbringen. Zudem sei bei der Berechnung der elektrischen Feldstärke für alle Antennen von einem mechanischen Neigungsgrad +0 und für die Antennen Nrn. 7 bis 9 zusätzlich von einem elektrischen Neigungswinkel +0 ausgegangen worden. Damit bleibe unberücksichtigt, dass der Neigungswinkel der Antennen elektronisch jederzeit verstellbar sei, was zu einer Überschreitung der Grenzwerte führe. Auch die Auswahl der OMEN, an denen eine Abnahmemessung durchzuführen sei, sei im Fachbericht Immissionsschutz falsch vorgenommen worden.