Im Standortdatenblatt ebenfalls nicht berücksichtigt worden sei das Gebäude an der I.________strasse 20 mit Kindergarten. Folglich sei davon auszugehen, dass der Anlagegrenzwert nicht bei sämtlichen OMEN eingehalten werde. Zudem sei die Berechnung der elektrischen Feldstärke bei den berücksichtigten OMEN nur dann richtig, wenn die Antennen auch tatsächlich mit der in der Berechnung eingesetzten Leistung betrieben würden. Dies sei mangels Möglichkeit, die Antennen auf die bei der Berechnung berücksichtigen Leistung unabänderbar zu beschränken, nicht gewährleistet. So