Zudem habe die Baugesuchstellerin die technischen Daten der geplanten Antennen nicht offengelegt, sie seien weder im Internet zu finden noch anderweitig öffentlich einsehbar. Bei den OMEN werde der Kinderspielplatz am L.________weg 44 im Standortdatenplatt fälschlicherweise nicht aufgeführt, obschon er näher bei der geplanten Antenne liege, als das OMEN Nr. 6. Zudem sei die am L.________weg 44 betriebene Kinderkrippe G.________ nicht als OMEN berücksichtigt worden, sondern lediglich der Wohnbereich im 3. Obergeschoss. Im Standortdatenblatt ebenfalls nicht berücksichtigt worden sei das Gebäude an der I.________strasse 20 mit Kindergarten.