Auch die KDP vermag in ihrem Bericht vom 1. Dezember 2023 keine (schwere) Beeinträchtigung zu erkennen, weder mit Blick auf das Ortsbild noch hinsichtlich des schützenswerten Baudenkmals J.________strasse 58. Zudem stellt die KDP in diesem Bericht fest, dass sie sich bei einer Konstellation wie der vorliegenden regelmässig nicht zu solchen Bauvorhaben äussert und die Stellungnahme der kommunalen Denkmalpflege als ausreichend erachtet werde. Daraus kann ge- 9/20 BVD 110/2020/203