inventarisiert. Das Bauvorhaben sei auf einem Gebäude geplant, das an sich schon als quartierfremd zu qualifizieren sei. Die bestehende Mobilfunkantenne bewirke schon jetzt eine Beeinträchtigung des Ortsbildes, wobei die geplante Antenne deutlich höher und breiter sein werde. Die Tatsache, dass die geplante Antenne deutlich zu sehen sein und das Ortsbild erheblich beeinträchtigen werde, widerspreche den Schutzzielen gemäss NHG. Das zu beurteilende Bauvorhaben bzw. der Bericht vom 24. Juni 2019 der Stadt Biel sei nicht der kantonalen Denkmalpflege unterbreitet worden, obwohl diese für die Beurteilung zuständig wäre.