Weitere Einwände gegen die skizzierte Auflage wurden keine erhoben. Demzufolge wird die angefochtene Baubewilligung in teilweiser Gutheissung der Beschwerde um die Auflage ergänzt, wonach die Anlage in einem für metallene Elemente typischen grauen Farbton zu gestalten ist. 4. Ortsbild- und Denkmalschutz a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Stadt Biel sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als eine Stadt von nationaler Bedeutung