Die Stadt Biel teilt mit Stellungnahme vom 26. Januar 2024 mit, die Denkmalpflege der Stadt Biel bestätige die Informationen und Vorgaben in ihrem Fachbericht vom 24. Juni 2019. Weiter weise die kommunale Denkmalpflege darauf hin, die übliche Praxis verlange, dass der Denkmalpflege vor Beginn der Arbeiten ein Farbmuster vorgelegt werde. Im Fachbericht vom 24. Juni 2019 hatte die kommunale Denkmalpflege den Antrag gestellt, gemäss Art. 6 NHG15 sei sicherzustellen, dass das Projekt der grösstmöglichen Schonung entspreche, was erreicht werde, wenn sich die Anlage farblich optimal in die Umgebung einfüge.