Gemäss Aussage der Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort soll die Anlage in einem für metallene Elemente typischen grauen Farbton gehalten werden. Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten daher mit Verfügung vom 9. November 2023 mit, die BVD ziehe in Erwägung, im Falle einer Bestätigung des angefochtenen Bauentscheids die Baubewilligung mit einer zusätzlichen Auflage zu ergänzen, wonach die Anlage in einem für metallene Elemente typischen grauen Farbton zu gestalten sei. Die Auflage in Ziff.