Das bundesrechtliche Koordinationsgebot von Art. 25a RPG12 verlangt jedoch, dass ein geplantes Bauvorhaben in einem einzigen und einheitlichen Bewilligungsverfahren geprüft wird. Nachgelagerte Verfahren sind nur dann zulässig, wenn dies von der Sache her sinnvoll ist und sich daraus keine wesentlichen 11 BGer 1C_348/2022 vom 2. Februar 2023 1.3.4 12 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 5/20 BVD 110/2020/203