Der angefochtene Bauentscheid ist in teilweiser Gutheissung der Beschwerde dahingehend abzuändern, dass die Baubewilligung nicht mehr gestützt auf den ursprünglichen Baueingabeplan, sondern dem von der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 eingereichten Baueingabeplan, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 6. Dezember 2023, erteilt wird.