Auf dem Projektplan «Situation» sind aus der Vogelperspektive nun auch die Antennenkörper eingezeichnet. Zwar machen die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 2024 geltend, der von der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 eingereichte Plan «Antennendetail» sei nicht komplett, da bei den Antennenschnitten die Antenne Sektor 3 fehle. Unabhängig davon, ob dieser Vorwurf berechtigt ist oder nicht, ändert dies jedoch nichts daran, dass im Plan «Situation» nun auch die Antennenkörper inklusive der Antenne Sektor 3 eingezeichnet sind und somit das Konstruktionsmerkmals der Auskragung nun klar ablesbar ist.