Da die Antennenkörper in diesen Ansichten aber jeweils nicht senkrecht stehen und deshalb verzerrt dargestellt sind, fehlt eine klare Darstellung dieses Konstruktionsmerkmals der Auskragung. Auch diesen Punkt hat die Beschwerdegegnerin aber auf den mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 eingereichten Projektplänen unterdessen korrigiert. Auf dem Projektplan «Situation» sind aus der Vogelperspektive nun auch die Antennenkörper eingezeichnet.