sind die Dimensionen der geplanten Mobiflunkanlage grundsätzlich erkennbar und vermasst. Dass im Baugesuchsformular unter der Rubrik «Hauptdimensionen» keine Angaben stehen, ist nicht zu beanstanden. Die im Bewilligungsdekret umschriebenen Anforderungen an ein Baugesuch sind insbesondere auf Bauvorhaben für Häuser zugeschnitten. Eine Mobilfunkanlage ist im Vergleich damit deutlich weniger komplex. Für ihre Darstellung bedarf es daher weniger Angaben und Pläne. Das Bewilligungsdekret sieht denn auch ausdrücklich vor, dass in solchen Fällen Erleichterungen gewährt werden können.