Im Baugesuch sind unter anderem die Hauptdimensionen der Bauten und Anlagen, ihre Konstruktionsart, die wichtigsten Baumaterialien, Art und Farbe der Fassaden und der Bedachung zu bezeichnen (Art. 11 Abs. 1 Bst. d BewD). Dem Baugesuch sind unter anderem die Pläne sämtlicher Fassaden mit Markierung der Höhenlage von oberkant Erdgeschossboden und Eintragung der Fassaden- bzw. Gesamthöhe im Massstab 1:100 oder 1:50 beizulegen (Art. 14 Abs. 1 Bst. c BewD). Die Behörde kann für unbedeutende Bauvorhaben und in besonderen Fällen Erleichterungen gewähren, zum Beispiel hinsichtlich der Projektpläne, der Profilierung und weiterer Unterlagen (vgl. Art. 15 Abs. 2 Bst. b BewD).9