Weiter rügen die Beschwerdeführenden, der Baueingabeplan 3-104760C sei fehlerhaft. Die mit Nordwestansicht betitelte Abbildung sei nicht die Nordwestansicht. Weiter fehlten zwei Ansichtspläne, neue Bauten müssten gemäss Art. 14 Abs. 1 Bst. c BewD aus jeder der vier seitlichen Perspektiven abgebildet werden. Es sei mit den vorliegenden Plänen unmöglich, sich ein gesamtheitliches Bild der geplanten Baute und deren Auswirkungen zu machen. Zudem sei auf dem genannten Plan aus der Vogelperspektive (Abbildung Situation) lediglich der Mast, nicht aber die Antennen eingezeichnet.