c) Die Beschwerdeführenden räumen ein, dass das Baugesuch der Beschwerdegegnerin profiliert wurde und dass dieses Profil Auskunft über Standort und Höhe der geplanten Mobilfunkantenne gab. In den Vorakten findet sich denn auch ein Foto des entsprechenden Profils.7 Mehr wird nicht verlangt. Daran ändert auch nichts, dass hier die nachgesuchte Anlage im Vergleich mit der bisher bestehenden Anlage ausladendere Antennenkörper aufweist und damit wuchtiger in Erscheinung tritt. Dies ist aus den Projektplänen klar erkennbar. Wer sich ein Bild von den Einzelheiten machen will, muss Einsicht in die Akten nehmen.