angepasst, d.h. es handelte sich nicht um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD3. Die KDP nahm mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 zum Bauvorhaben Stellung. Mit Schreiben vom 8. Januar 2024 äusserten sich die Beschwerdeführenden zur Farbwahl. Mit Eingabe vom 26. Januar 2024 reichte die Stadt Biel eine mit der Denkmalpflege der Stadt Biel abgesprochene Stellungnahme zur Farbwahl ein. Danach erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Davon machten die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 13. Februar 2024 und die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 23. Februar 2024 Gebrauch.