Die Beschwerdeführenden äusserten sich nicht. In der Folge erliess das Rechtsamt mehrere Instruktionsverfügungen, wobei unter anderem die Farbe des Bauvorhabens thematisiert und neu auch noch die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) zur Stellungnahme eingeladen wurde. Im Rahmen dieser Instruktion äusserte sich das AUE mit Stellungnahme vom 30. November 2023 zu Fragen hinsichtlich der Wahl der für eine Abnahmemessung vorgesehenen Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN). Die Beschwerdegegnerin äusserte sich mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 zur Farbwahl und reichte neue Projektpläne mit zusätzlichen bzw. korrigierten Angaben ein. Das Baugesuch wurde durch die neuen Pläne aber nicht