4. In der Folge sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 26. Mai 2021, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorlag. Nachdem das Bundesgericht diesen Entscheid am 14. Februar 2023 gefällt hatte, hob das Rechtsamt die Sistierung mit Verfügung vom 23. März 2023 auf und setzte das Beschwerdeverfahren fort. Gleichzeitig bat das Rechtsamt die Beschwerdeführenden um Mitteilung, ob sie in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheids 1C_100/2021 an ihrer Beschwerde festhielten, Stillschweigen gelte als Festhalten an der Beschwerde. Die Beschwerdeführenden äusserten sich nicht.