3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE) Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 14. Dezember 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Gemäss der Stellungnahme des AUE vom 17. Dezember 2020 ergeben sich für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse, das Baugesuch sei mit Blick auf die Bestimmungen der NISV2 bewilligungsfähig.