3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - O.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, mit Beilagen gemäss Ziffer 1, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grossaffoltern, Gemeindeverwaltung - Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat