Die hängige Beschwerde wird gegenstandslos. Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist es nicht nötig, die Rüge der Gehörsverletzung sowie die übrigen Begehren und Rügen der Beschwerdeführenden zu behandeln. 3. Kosten a) Mit der Aufhebung des angefochtenen Bauentscheids wird auch die Kostenverfügung der Vorinstanz aufgehoben. Aufgrund der Rückweisung an die Vorinstanz wird diese ihre Kosten im neuen Entscheid über die Projektänderung jedoch neu verfügen können. Daher müssen die vorinstanzlichen Kosten in diesem Beschwerdeentscheid nicht verlegt werden.