Mit Schreiben vom 25. November 2020 reichte die Beschwerdeführerin 1 das Blatt mit den Unterschriften der Beschwerdeführenden 1 bis 12 innert der Nachfrist im Original ein. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten. Ob sämtliche Beschwerdeführende einsprache- und damit auch beschwerdeberechtigt sind, braucht unter diesen Umständen nicht geprüft zu werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass alle Beschwerdeführenden ihre Legitimation in einem allfälligen Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht nachweisen müssen. 2. Projektänderung