4. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 leitete die Gemeinde dem Rechtsamt korrigierte Standortdatenblätter vom 16. Dezember 2020 (Revision 1.33) weiter, welche die Beschwerdegegnerin der Gemeinde eingereicht hatte. Mit Verfügung vom 15. Januar 2021 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, es gehe davon aus, dass es sich bei den Anpassungen im Standortdatenblatt vom 16. Dezember 2020 (Revision 1.33) nicht um eine blosse Bagatelländerung, sondern um eine Projektänderung handle. Es beabsichtige, die Projektänderung gestützt auf Art. 43 Abs. 3 BewD2 zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu diesem Vorgehen zu äussern. Mit