Mit Eingabe vom 24. November 2020 reichte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Vorakten ein; es beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Zur Begründung verweist es auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid. Die Abteilung Immissionsschutz kommt in ihrer Stellungnahme vom 16. Dezember 2020 zum Ergebnis, für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung würden sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse ergeben, welche eine andere Beurteilung der Sachlage als im Fachbericht vom 9. Juli 2020 erfordern würde.