3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es dem Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig gewährte das Rechtsamt der Beschwerdeführerin 1 eine kurze Nachfrist, um die Beschwerde zu verbessern. Die Gemeinde Grossaffoltern reichte am 25. November 2020 die gestempelten Pläne, den Zonenplan und das Baureglement ein. Zur Beschwerde äusserte sich die Gemeinde nicht. Mit Eingabe vom 24. November 2020 reichte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Vorakten ein;