2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 11. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Anträge: «1. Der Entscheid vom 14.10.2020 des Regierungsstatthalteramts Seeland sei aufzuheben. 2. Das Baugesuch sei abzuweisen. 3. Das Verfahren sei eventualiter zur vollständigen Sachverhaltsabklärung zurückzuweisen. 1/6 BVD 110/2020/200