betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 14. Oktober 2020 (Geschäftsnummer 2020/28; Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 26. Mai 2020 bei der Gemeinde Grossaffoltern ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen auf Parzelle Grossaffoltern Grundbuchblatt Nr. R.________. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN E «Schulanlage Grossaffoltern»). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 14. Oktober 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung.