b) Die Parzelle Nr. B.________ liegt bezüglich Naturgefahren im gelben Gefahrengebiet. Die Gefährdung besteht aufgrund von Überschwemmung. Im Jahr 2005 war die Parzelle vom Hochwasser betroffen und stand unter Wasser.36 Dass in Thun inzwischen ein Entlastungsstollen erstellt wurde, der Überschwemmungen verhindern soll, ist für das Bauvorhaben irrelevant. Das Baureglement enthält in Art. 46 GBR spezielle Bestimmungen für das Bauen in den Naturgefahrenbereichen, die nach wie vor gelten. In den hochwassergefährdeten Ufergebieten des Thunersees (Schadauareal südlich der Seestrasse bis Seewinkel) hat das Erdgeschoss (OK EG) auf minimal 559.15 m ü. M. zu liegen;