c) Das Bauprojekt auf Parzelle Nr. B.________ wurde vor Einreichung des Baugesuchs von der Vorinstanz ästhetisch beurteilt. Es wurde mit der bestehenden Umgebung analysiert, sowohl hinsichtlich des Bezugs zum Strassenraum, zur unmittelbaren Umgebung mit den Einfamilienhäusern als auch zu den Bebauungen an der M.________strasse in der Zone W/A3. Zur unmittelbaren Umgebung ist in der Analyse festgehalten, die angrenzenden Bebauungen seien sehr heterogen, es bestünden kleinmassstäbliche Einfamilienhäuser mit diversen An- und Nebenbauten, die nicht der Zone W/A3 respektive dem zeitgemässen Anspruch des verdichteten Bauens entsprächen.