Die Gestaltung des Bauvorhabens sei intern jedoch vom Stadtarchitekten und dem Planungsamt beurteilt worden. Mit dem Bauvorhaben werde im heterogenen Quartier eine gute Gesamtwirkung erreicht. Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass es in der näheren Umgebung bereits etliche Flachdächer gebe, unter anderem beim Gebäude des Beschwerdeführers.