36 Abs. 2 BauG besteht. Hinzu kommt, dass die Parzelle Nr. B.________ im Gewässerschutzbereich Au liegt.30 In diesem Bereich dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Eine Ausnahme kann gewährt werden, soweit die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindert wird (vgl. Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV31). Eine Einstellhalle ist im hier betroffenen Gewässerschutzbereich somit nicht generell zulässig. 6. Dachgestaltung