L.________).26 Auf dem bewilligten Situationsplan wurde eingangs der Stichstrasse mit roter Farbe ein Strich gezogen und der Vermerk angebracht «Zu- und Wegfahrt werden gemäss Verkehrsrichtplan aufgehoben». Damit wurde keine allgemeinverbindliche Verkehrsanordnung erlassen. Der Vermerk ist als Hinweis auf eine zukünftige Verkehrsmassnahme zu verstehen, die letztlich nicht angeordnet wurde. Für die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. B.________ ist dieser Vermerk ohne Bedeutung.