i) Zusammenfassend besteht auf der Stichstrasse auch mit dem Mehrverkehr des Bauvorhabens ein geringes Verkehrsaufkommen. Angesichts der kurzen Strecke mit einer grossen Ausweichstelle, der übersichtlichen Verkehrssituation und des ohnehin niedrigen Tempos, das auf dieser kurzen Naturstrasse gefahren werden kann, ist die Verkehrssicherheit gewährleistet. Die bestehende Stichstrasse stellt eine genügende Erschliessung für das Bauvorhaben dar. Die Beurteilung konnte gestützt auf die Akten erfolgen. Ein Augenschein mit Instruktionsverhandlung und der Beizug des OIK I waren für die Beurteilung nicht erforderlich. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.