Im Vergleich zum heutigen Zustand, wo das noch bestehende Gebäude auf Parzelle Nr. B.________ praktisch an die Stichstrasse angrenzt und Thujahecken den Einmündungsbereich und die Stichstrasse zusätzlich einschränken,17 führt das Bauvorhaben somit zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit. h) Der Beschwerdeführer rügt, die Stichstrasse stelle angesichts des beschädigten Naturbelags auch baulich / technisch keine genügende Erschliessung für den zu erwartenden 15 Vgl. Projektplan Grundriss EG vom 30.06.2018, Vorakten pag. 3; Projektplan Umgebung und Werkleitungen vom