e) Umstritten ist, ob die bestehende Stichstrasse dem Mehrverkehr des Bauvorhabens gewachsen ist. Eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens bedeutet nicht automatisch, dass die Mehrbelastung nicht mehr gering ist. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse im Einzelfall. So sind die örtlichen Verhältnisse, die bisherige Nutzung, die Fahrbahnbreite, Länge und Übersichtlichkeit der Zufahrt sowie die Benützerkategorien (PW, Lastwagen, Fussgänger, Schulkinder etc.) in die Beurteilung einzubeziehen.14