Gesetzlich ist somit nicht einmal vorausgesetzt, dass eine befahrbare Strasse bis direkt zum Baugrundstück führt. Dass die vorliegende Stichstrasse nicht asphaltiert ist, spricht daher nicht gegen eine genügende Erschliessung. Die Stichstrasse ist rund 62 m lang und ca. 3 m breit; sie verläuft gerade und eben. Die Zugänglichkeit für die Rettungsdienste ist gewährleistet.