2. Die Stadt Thun nahm das Verfahren wieder auf. Die Beschwerdegegnerin reichte hinsichtlich des Kanalisationsanschlusses eine Projektänderung sowie eine Vereinbarung mit den davon betroffenen Nachbarn ein. Der Beschwerdeführer hielt an seiner Einsprache fest. Mit Gesamtentscheid vom 2. Oktober 2020 bewilligte die Stadt Thun das Bauvorhaben. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 9. November 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 2. Oktober 2020 und die Erteilung des Bauabschlags.