Dagegen gingen zwei Beschwerden bei der BVE (Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, heute Bauund Verkehrsdirektion BVD) ein. Mit Entscheid vom 16. Juli 2019 wies die BVE die Beschwerde des Beschwerdeführers ab. Die andere Beschwerde hiess die BVE insoweit gut, als sie den 1/13 BVD 110/2020/198