1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. Juli 2018 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen sowie Gewerbeflächen auf dem Grundstück Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Zone Wohnen/Arbeiten 3-geschossig W/A3. Gegen das Bauvorhaben erhob nebst anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 21. Februar 2019 erteilte die Stadt Thun die Baubewilligung. Dagegen gingen zwei Beschwerden bei der BVE (Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, heute Bauund Verkehrsdirektion BVD) ein.